Eine Immobilienfinanzierung stellt eine streng verwendungszweckorientierte Finanzierung für eine Immobilie dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für die Errichtung, den Erwerb oder die Sanierung von Bauwerken. Im Bankwesen wird aufgrund der sehr unterschiedlichen Systematik zwischen privater Immobilienfinanzierung und gewerblicher Immobilienfinanzierung unterschieden.
Hypothekendarlehen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für Darlehen, die durch Grundpfandrecht auf mindestens einer Immobilie besichert sind. Hypothekendarlehen werden von Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen vergeben.
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Bauspardarlehen werden hauptsächlich für die Immobilienfinanzierung eingesetzt. Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung ("Wohn-Rieser") in der Spar- und Darlehnsphase des Bausparvertrags nutzen. Der mit Vertragsabschluss vereinbarte Bauspartarif bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen ca. 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.
Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs--, Kredit- und Kapitalverkehr anbietet. Je nach Typ betreibt eine Bank Kreditgeschäft, Spareinlagenverwaltung (Passivgeschäft), Verwahrung von und Handel mit Wertpapieren. Im Falle einer Universalbank werden alle Bereiche abgedeckt. In Deutschland ist ein Kreditinstitut in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) gesetzlich definiert als ein kaufmännisches Unternehmen, das Bankgeschäfte betreibt. Die Bezeichnung „Bank“ dürfen nach § 39 KWG nur Unternehmen führen, die eine Banklizenz besitzen. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu bezeichnet man als Bankwesen.
Wesentliche Bereiche sind