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  • Haftpflichtversicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung (PHV) sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung.


Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist der § 833 BGB, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier ohne eigenes Verschulden anrichtet, haftbar gemacht werden kann. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von Privathaftpflichtversicherungen oder Pferden von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der  Versicherung mit eingeschlossen sind. 

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss) 
  • Sachschäden (z. B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes) 
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens. 

Einige Versicherer schließen Hunde mit bestimmten Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Dabei deckt die Tierhalterhaftplichtversicherung nicht nur die direkten Schäden ab, sondern wehrt auch unberechtigten Ansprüche notfalls mit Gerichts- und Prozesskosten ab.


Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (auch Haus- und/oder Grundstückshaftpflichtversicherung genannt) schützt den Haus- und Grundstücksbesitzer vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Haus- und Grundstücksbesitzer bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten von einem Dritten wegen Personen- und/oder Sachschäden in Anspruch genommen wird.


Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (bei Privatkunden auch Heizöltank-Haftpflichtversicherung genannt) schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Inhaber eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. 

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. § 89 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, den er schuldhaft (d. h. fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat. So hat der Inhaber einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen auch für Schäden Dritter aufzukommen, die verschuldensunabhängig z. B. durch auslaufendes Heizöl entstanden sind. Die Leistung der Versicherung besteht darin, dass sie prüft, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist (passiver Rechtsschutz), die berechtigten Forderungen zu erfüllen und die unberechtigten Forderungen abzuwehren, notfalls auch vor Gericht.Versichert sind auch alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten (Reinigung, Verwaltung, Betreuung) an der Anlage verrichten. 


Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrsversicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.


Für mehr Informationen und Preisbeispiele klicken Sie bitte auf den Link:

Haftplichtversicherungen
Nacke-Haftpflichtversicherung.pdf (46.88KB)
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  • Unfallversicherung

 Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.  Diverse weitere Leistungen können vereinbart werden. Der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

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Unfallversicherung
Nacke-Unfallversicherung.pdf (29.43KB)
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  • Rechtsschutzversicherung (privat)

 Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen. Die speziellen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dessen vertraglichen Vereinbarungen.

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Rechtsschutzversicherung
Nacke-Rechtsschutzversicherung.pdf (33.48KB)
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  • Haus- und Wohngebäudeversicherung

 Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben. Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen . Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten. Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Zusatzschutz bietet die Elementarschadenversicherung.

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Wohngebäudeversicherung
Nacke-Wohngebäudeversicherung.pdf (90.4KB)
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  • Hausratversicherung

 Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung. Versicherungsschutz bietet sie für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl,  Raub und Vandalismus. Neben den reinen Sachschäden sind dabei auch entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Zusätzlich sind über 60 (!) weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel der  Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von  Elementarschäden und Überspannungsschäden. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die Hausratversicherung ist eine verbundene Sachversicherung, d. h. die Gefahren wie Feuer oder Sturm etc. werden nicht einzeln, sondern im Verbund versichert. 

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Hausratversicherung
Nacke-Hausratversicherung.pdf (204.23KB)
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  • Glasversicherung

 Die Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. 

Sie bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Unter Gebäudeverglasungen versteht man mit dem Wohnhaus und zugehöriger Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben zum Beispiel Scheiben von Wintergärten und Türen. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort. Unter Versicherungsort versteht man die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliarverglasung), zum Beispiel Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung. Neben den reinen Sachschäden sind auch die dabei entstehenden Kosten wie zum Beispiel Aufräumkosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie z. B. die Erneuerung von Glasmalereien und -verzierungen.

Für mehr Informationen und Preisbeispiele klicken Sie bitte auf den Link:

Glasversicherung
Nacke-Glasversicherung.pdf (39.04KB)
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