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  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-Versicherung) ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsabsicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden.

Generell dient die Absicherung der Berufsunfähigkeit der Erwerbsabsicherung. Abgesichert wird im Prinzip das real verfügbare Einkommen auf Nettolohnbasis, dessen Ausfall nicht ohne (hohen) finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. Damit wird die verrichtete berufliche Tätigkeit gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) abgesichert. Aber auch unentgeltlich verrichtete Tätigkeiten können abgesichert werden, so die der Hausfrau.

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Berufsunfähigkeitsversicherung
Nacke-BU-Versicherung.pdf (36.04KB)
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  • Pflegeversicherung

 Die Pflegeversicherung gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen und sichert das Risiko derPflegebedürftigkeit ab. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege.

Man unterscheidet zwischen Pflegeversicherungen und (freiwilligen) Pflege-Zusatzversicherungen

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Pflegeversicherung
Nacke-Pflegeversicherung.pdf (31.11KB)
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  • Rentenversicherung

Als Rentenversicherung wird ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente zahlt. Es wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert.


  • Krankenvoll- u. Krankenzusatzversicherung

Private Krankenversicherungen (PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Trotz der rechtlichen und organisatorischen Unterschiede zu den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen werden sie im alltäglichen Sprachgebrauch auch private Krankenkassen genannt.

In den meisten Industrieländern besteht die Möglichkeit, sich nicht nur staatlich, sondern auch privat für den Krankheits- oder Pflegefall abzusichern. Die private Absicherung tritt dort neben die – zumeist die gesamte oder den größeren Teil der Bevölkerung umfassende – Absicherung in gesetzlichen Krankenversicherungssystemen oder steuerfinanzierten nationalen Gesundheitsdiensten.

Im deutschen Gesundheitswesen ist eine private Krankenversicherung sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich (zweigliedriges oder duales Krankenversicherungssystem).

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Krankenversicherung
Nacke-Krankenversicherung.pdf (32.55KB)
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  • Risiko-Lebensversicherung

 

Eine Risikolebensversicherung ist eine Individualversicherung, die im Falle des Todes der versicherten Person den im Vertrag begünstigten Personen die vereinbarte Summe auszahlt. Oft als Hinterbliebenenschutz bezeichnet, dient sie häufig der finanziellen Absicherung von Familienangehörigen. Als Begünstigte können aber auch Geschäftspartner, Unternehmen, Vereine etc. bestimmt werden. 2014 gab es rund 7,6 Millionen Risikolebensversicherungen in Deutschland. 

Während der vereinbarten Vertragslaufzeit einer Risikolebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft einen einmaligen Betrag gleich zu Beginn oder einen monatlichen Beitrag. Diese wiederum versichert im Falle des Todes des Versicherten den im Versicherungsvertrag begünstigten Personen die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen. Um einen finanziellen Ausgleich für den Wegfall des Hauptverdieners einer Familie oder eines Geschäftspartners zu ermöglichen, empfehlen Experten eine Versicherungssumme in Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens.


  • Einkommensabsicherung

Bei Unfall, Krankheit und im Alter ist eine ausreichende Einkommensabsicherung notwendig.


  • Altersvorsorge

In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften auf Renten und/oder Zinsen aus angespartem Vermögen.